Beschaffungsinstrumente: Die Rahmenvereinbarung
Den Auftakt unserer Reihe zu vernachlässigten Beschaffungsartikeln bildet dieser Grundsatzartikel zur Rahmenvereinbarung mit wertvollen Praxishinweisen.
Den Auftakt unserer Reihe zu vernachlässigten Beschaffungsartikeln bildet dieser Grundsatzartikel zur Rahmenvereinbarung mit wertvollen Praxishinweisen.
Fachwissen zu Vergaberecht und zur E-Vergabe-Praxis von Experten für Experten bot der E-Vergabe-Tag NRW am 26. August in Bochum.
Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV „braucht“ das in Aussicht genommene Auftragsvolumen einer Rahmenvereinbarung in der Bekanntmachung nicht abschließend festgelegt zu werden.
Eine Rahmenvereinbarung ermöglicht die flexible und effiziente Beschaffung. Ebenso kann der Einsatz zentraler Beschaffungsstellen zu einer deutlichen Entlastung der Auftraggeber führen. Kommt beides zusammen, wird es mitunter kompliziert.
EuGH C-216/17: Ist in der Ausschreibung eines Rahmenvertrags das größtmögliche Auftragsvolumen zu veröffentlichen?