OLG München zur Grenze zwischen Leistungsbestimmungsrecht und unzulässig verdeckter Produktvorgabe
OLG München (26.03.20, Verg 22/19) zur unzulässigen verdeckten Produktvorgabe in der Leistungsbeschreibung.
OLG München (26.03.20, Verg 22/19) zur unzulässigen verdeckten Produktvorgabe in der Leistungsbeschreibung.
Für die Ausschreibung von Notebooks und Multifunktionsgeräten mit Druckfunktion liegen aktualisierte Leitfäden vor.
Das Leistungsbestimmungsrecht ist im Kern ein Rechtsbegriff des deutschen Schuldrechts. Es bezeichnet vereinfacht gesagt das Recht, den genauen Inhalt für eine vertragliche Leistung weitgehend „frei“ zu bestimmen. Im Fall der öffentlichen Auftragsvergabe erfolgt dies, im Regelfall, durch die Vergabestelle bzw. den öffentlichen Auftraggeber.