Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote im Vergabemanagementsystem
Im Fall ungewöhnlich niedriger Angebote besteht eine Prüfpflicht, bei der das cosinex Vergabemanagementsystem Vergabestellen unterstützt.
Im Fall ungewöhnlich niedriger Angebote besteht eine Prüfpflicht, bei der das cosinex Vergabemanagementsystem Vergabestellen unterstützt.
Die zunehmende Inflation stellt die Vergabe öffentlicher Aufträge vor große Herausforderungen. In einem aktuellen Positionspapier macht der Branchenverband Bitkom Vorschläge für die Ausgestaltung von Preisgleitklauseln im ITK-Bereich.
Der öffentliche Beschaffer ist bei ungewöhnlich niedrig erscheinenden Angeboten an feste Regelungen gebunden. Sie schreiben ihm unter anderen vor, wie er diese Angebote zu prüfen hat und wann er sie bezuschlagen kann, beziehungsweise ausschließen muss.
Die Preisverordnung (PR Nr. 30/53) hat im Öffentlichen Auftragswesen einen erheblichen Stellenwert. Denn jeder Bieter, der ein Angebot auf eine Aufforderung des öffentlichen Auftraggebers abgibt, unterliegt den Vorschriften der Verordnung.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat kürzlich die Preisprüfstatistik für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht.
OLG Düsseldorf Verg 20/13 und BGH X ZVB 15/13 zeigen, dass das Thema Preis im Zusammenhang mit der Wertung selten einfach ist