Anfang November ist die aktualisierte Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen im Bundesanzeiger in Kraft getreten. Die Leitlinie ersetzt als verbindliche Grundlage für die Tätigkeit des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. die bis dahin gültige Leitlinie vom 23.09.2016.
Zeitgleich wurde der aktualisierte Internet-Auftritt des unter anderem für die Präqualifikations-Liste zuständigen Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. in Betrieb genommen.
Vereinfachungen bei Aktualisierung der Präqualifikation für Unternehmen
Bezüglich des Handelsregisterauszug sowie Eintragungen im Berufsregister genügt zukünftig alle 13 Monate eine Eigenerklärung, dass sich keine Änderungen ergeben haben, statt wie bislang entsprechende Auszüge aus den Registern. Nur bei etwaigen Änderungen sind entsprechende Registerauszüge einzureichen.
Neuerungen im Internet-Auftritt des Vereins
Die wohl wichtigsten Änderungen bestehen in den Ergänzungen der Suchfunktion im amtlichen Verzeichnis an. Neu ist auch die Möglichkeit, die PDF’s der Nachweise in der Detailansicht gemeinsam als ZIP-Datei herunterzuladen. Den gesamten Artikel lesen…