VK Baden-Württemberg: Kein Ausschluss von Angeboten bei technischen Problemen
VK Baden-Württemberg: Technische Störungen aus der Sphäre des Auftraggebers dürfen nicht zum Angebotsausschluss führen – was Vergabestellen und Bieter zu Risikosphären und ‚offenem Briefkasten‘ wissen müssen

