VK Baden-Württemberg: Kein Ausschluss von Angeboten bei technischen Problemen
VK Baden-Württemberg: Technische Schwierigkeiten des Auftraggebers dürfen nicht zu Lasten des Bieters gehen
VK Baden-Württemberg: Technische Schwierigkeiten des Auftraggebers dürfen nicht zu Lasten des Bieters gehen
Wir geben einen Überblick der Anforderungen und Voraussetzungen für die Entgegennahme elektronischer Angebote.
Nachdem sich bereits eine Reihe von Beiträgen in diesem Blog mit dem Thema „Datenschutz“ im Umfeld des Öffentlichen Auftragswesens und insbesondere der E-Vergabe auseinandergesetzt hat, möchte ich mich als Produktmanager des Vergabemarktplatz im Rahmen dieses Beitrags mit dem zum Datenschutz eng verwandten Thema Datensicherheit im Bereich der E-Vergabe auseinandersetzen.