Ob das technische Alleinstellungsmerkmal „hält“, kann von der Markterkundung abhängen
Der Markterkundung kommt im Vorfeld eines auf ein Alleinstellungsmerkmal gestützten Vergabeverfahrens eine besondere Bedeutung zu.
Der Markterkundung kommt im Vorfeld eines auf ein Alleinstellungsmerkmal gestützten Vergabeverfahrens eine besondere Bedeutung zu.
Der Vergabesenat bei dem OLG Rostock hat sich jüngst mit der Frage befasst, wann ein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 103 GWB vorliegt. Auch über den Rechtsweg bei derartigen Streitigkeiten war zu entscheiden. Norbert Dippel stellt den Beschluss vor.
OLG Rostock 03.02.2021, 17 Verg 6 / 20: Preisumrechnungsformel muss regelmäßig nicht vorab bekannt gegeben werden