OLG Karlsruhe: Dringlich kann allenfalls eine Überbrückungslösung sein
Wohl nie zuvor wurde die Ausnahmebestimmung „aus Gründen der Dringlichkeit“ für die Durchführung von Verhandlungsverfahren oder Verhandlungsvergaben ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb so oft bemüht wie während der Corona-Pandemie. Dabei droht übersehen zu werden, dass dieser Ausnahmetatbestand kein Freifahrtschein für Direktvergaben ist. Das OLG Karlsruhe hat in einer jüngeren Entscheidung wesentliche Hinweise gegeben (Beschluss vom 04.12.2020, 15 […]


