„Geeigneter Bieter“: Lässt sich Eignung wieder absprechen?
Wie ist damit umzugehen, wenn bei neuerlicher Durchsicht der Vergabeakte Zweifel an der Feststellung der Eignung aufkommen?
Wie ist damit umzugehen, wenn bei neuerlicher Durchsicht der Vergabeakte Zweifel an der Feststellung der Eignung aufkommen?
In der Vergabepraxis kommt es vor, dass die Eignung des Zuschlagskandidaten erneut geprüft werden muss. Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat in einem jüngeren Beschluss hierzu weiterführende Ausführungen getätigt.
Eine findige Vergabestelle untergliederte ein offenes Verfahren in mehrere Stufen und nahm dabei eine Abschichtung der Bieter vor; zu Recht, wie die Vergabekammer des Bundes entschieden hat.
Mit Schreiben vom 13. April kündigte nun das brandenburgische Innenministerium an, dass eine entsprechende Anpassung auf Landesebene geplant sei.