Normenkontrollrat fordert Bürokratieabbau im Vergaberecht
Der Nationale Kontrollrat schreibt der nächsten Bundesregierung Vereinfachungen des Vergaberechts und der öffentlichen Beschaffung ins Stammbuch.
Der Nationale Kontrollrat schreibt der nächsten Bundesregierung Vereinfachungen des Vergaberechts und der öffentlichen Beschaffung ins Stammbuch.
Der Nationale Normenkontrollrat ist künftig für den „Digitalcheck“ von Gesetzentwürfen der Bundesregierung zuständig, wie der Bundestag jüngst beschlossen hat. Das Vorhaben eines Digitalchecks hatte die Ampel zuvor im Koalitionsvertrag vereinbart.
Digitale Verwaltung kommt nicht bei den Bürgern an. Das zeigen mit dem eGovernment MONITOR 2021 und dem Monitor Digitale Verwaltung des Nationalen Normenkontrollrats zwei aktuelle Publikationen. Hoffnungen liegen auf der nächsten Legislaturperiode.
Michael Wankmüller, Dipl. Verwaltungswirt und ehemaliger Mitarbeiter des zuständigen Referates für nationales und europäisches Vergaberecht im BMWi, kommentiert den Entwurf der Novelle des 4. Teil des GWB. Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 mit Blick auf die E-Vergabe I. Einleitung Gut zwölf Monate nach Inkrafttreten der neuen EU-Vergaberichtlinien des Europäischen Parlaments und […]