Vergaberecht und Schulen in Niedersachsen
Niedersachsen plant als bislang einziges Bundesland eine dezidierte Wertgrenze für Beschaffungen durch Schulen.
Niedersachsen plant als bislang einziges Bundesland eine dezidierte Wertgrenze für Beschaffungen durch Schulen.
**Das Niedersächsische Landeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf zur Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zur Verbandsbeteiligung frei gegeben. Ein Vorschlag zur Anpassung der Wertgrenzenverordnung wurde in die Ressortmitzeichnung gegeben. Schulen sollen eine eigene Wertgrenze erhalten.
Im Sommer kündigte die auch niedersächsische Staatskanzlei Erleichterungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an. Inkrafttreten sollen die Anpassungen im ersten Halbjahr 2025.
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Mit dem „Masterplan Gute Arbeit“ soll sich die öffentliche Auftragsvergabe in Niedersachsen zukünftig an den jeweils gültigen repräsentativen Branchentarifverträgen ausrichten.
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