Neufassung der VOB/A: Ein Überblick und Synopse
Der für die VOB zuständige Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat eine Neufassung der VOB/A vorgelegt, die nunmehr auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Der für die VOB zuständige Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat eine Neufassung der VOB/A vorgelegt, die nunmehr auch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen aber auch mit Praxistipps und der Frage, welche Angaben von der Vergabestelle gefordert werden dürfen.