Rheinland-Pfalz: Nachprüfung und Vorabbenachrichtigung auch im Unterschwellenbereich
Rheinland-Pfalz hat mit einer speziellen Rechtsverordnung den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich neu geregelt.
Rheinland-Pfalz hat mit einer speziellen Rechtsverordnung den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich neu geregelt.
Unterschwellenvergabe = Kein Rechtsschutz! Diese Gleichung gilt vielen Vergabestellen noch als Richtschnur im Hinblick auf die Frage, mit welcher Kritikalität ein Vergabeverfahren betrachtet werden sollte. Rasch kann dabei übersehen werden, dass Bietern auch in Unterschwellenvergaben der ordentliche Rechtsweg offensteht und selbst im Oberschwellenbereich der Verzicht auf eine Rüge oder ein Nachprüfungsverfahren einem späteren zivilrechtlichen Vorgehen nicht im Wege steht.
Beschluss Verg 30 / 19 vom 01.04.2020 zur Auslegung scheinbar eindeutiger Erklärungen von Bietern.
OLG Düsseldorf (01.04.2020, Verg 30 / 19) zu den Voraussetzungen einer Rüge. Beschlussbesprechung mit Praxishinweisen
Elektronische Unterstützung bei Nachprüfungsverfahren: Neues Modul in vergabe.NRW
Darf ein öffentlicher Auftraggeber die konzeptionelle Form der eingereichten Unterlagen in die Wertung einfließen lassen?