Bundeskartellamt legt Jahresbericht vor
Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2023/24 veröffentlicht. Er bietet wie immer Einblicke in die Arbeit der Vergabekammern des Bundes sowie in das Wettbewerbsregister.
Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2023/24 veröffentlicht. Er bietet wie immer Einblicke in die Arbeit der Vergabekammern des Bundes sowie in das Wettbewerbsregister.
Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium unterstützt öffentliche Auftraggeber mit Hinweisen und einer Mustervorlage für ein Nichtabhilfeschreiben.
Am 29. Mai hat das Kabinett das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es sieht beträchtliche Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in diesem Bereich vor.
Das Wirtschaftsministerium hat Zahlen der Vergabekammern und der Oberlandesgerichte zu den Nachprüfungsverfahren von Vergaben veröffentlicht.
Das Bundeskartellamt hat seinen Jahresbericht 2022/23 veröffentlicht. Wie bereits im Vorjahr bietet er Einblicke in die Arbeit der Vergabekammern des Bundes sowie in das Wettbewerbsregister.
Welche Trends lassen sich aus der Vergabestatistik ablesen? Dr. Stefan Krusenbaum nimmt die jüngst veröffentlichten Zahlen bis 2021 in den Blick.
Um die Errichtung von Flüssiggas-Terminals zu beschleunigen, plant die Bundesregierung weitere Vergabeerleichterungen.
In der täglichen Arbeit wird die Entscheidung, Nachweise nicht nachzufordern, mitunter nur rudimentär begründet. Warum dies zu beträchtlichen Verzögerungen im Vergabeverfahren führen kann, erläutert Norbert Dippel in dieser Beschlussbesprechung.
Das Merkmal der „Vergleichbarkeit“ von Referenzaufträgen zu dem ausgeschriebenen Auftrag spielt eine herausragende Rolle. Der Vergabesenat bei dem BayObLG hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss hierzu Stellung bezogen.
Erfüllt eine in einem Projektraum hochgeladene Vorabbenachrichtigung die Kriterien des „Absendens“ gemäß 134 GWB? Immer mehr Beschlüsse sorgen für Klarheit, was diese Frage betrifft.
Man sollte meinen, dass die Berechnung der 10-Tages-Frist in der Praxis keine Schwierigkeiten mehr bereitet und insbesondere die rechtlichen Fragen zur Fristberechnung geklärt sind.
Praktisch relevant ist insbesondere die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt. Hierzu hat die Vergabekammer des Bundes in einem jüngeren Beschluss (vom 28.06.2021, VK 2 – 77 / 21) Stellung genommen.
Der Vergabesenat bei dem OLG Düsseldorf hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss (vom 29.03.2021, Verg 9 / 21) dezidiert zu der Frage Stellung genommen, ob eine Eignungsfeststellung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bei gleichbleibendem Sachverhalt später noch einmal revidiert werden dürfe.