Vergabestatistik: Aktuelle Daten und Trends
Welche Trends lassen sich aus der Vergabestatistik ablesen? Dr. Stefan Krusenbaum nimmt die jüngst veröffentlichten Zahlen bis 2021 in den Blick.
Welche Trends lassen sich aus der Vergabestatistik ablesen? Dr. Stefan Krusenbaum nimmt die jüngst veröffentlichten Zahlen bis 2021 in den Blick.
Um die Errichtung von Flüssiggas-Terminals zu beschleunigen, plant die Bundesregierung weitere Vergabeerleichterungen.
In der täglichen Arbeit wird die Entscheidung, Nachweise nicht nachzufordern, mitunter nur rudimentär begründet. Warum dies zu beträchtlichen Verzögerungen im Vergabeverfahren führen kann, erläutert Norbert Dippel in dieser Beschlussbesprechung.
Das Merkmal der „Vergleichbarkeit“ von Referenzaufträgen zu dem ausgeschriebenen Auftrag spielt eine herausragende Rolle. Der Vergabesenat bei dem BayObLG hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss hierzu Stellung bezogen.
Erfüllt eine in einem Projektraum hochgeladene Vorabbenachrichtigung die Kriterien des „Absendens“ gemäß 134 GWB? Immer mehr Beschlüsse sorgen für Klarheit, was diese Frage betrifft.
Man sollte meinen, dass die Berechnung der 10-Tages-Frist in der Praxis keine Schwierigkeiten mehr bereitet und insbesondere die rechtlichen Fragen zur Fristberechnung geklärt sind.
Praktisch relevant ist insbesondere die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn das Fristende auf einen Sonntag fällt. Hierzu hat die Vergabekammer des Bundes in einem jüngeren Beschluss (vom 28.06.2021, VK 2 – 77 / 21) Stellung genommen.
Der Vergabesenat bei dem OLG Düsseldorf hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss (vom 29.03.2021, Verg 9 / 21) dezidiert zu der Frage Stellung genommen, ob eine Eignungsfeststellung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bei gleichbleibendem Sachverhalt später noch einmal revidiert werden dürfe.
Rheinland-Pfalz hat mit einer speziellen Rechtsverordnung den Rechtsschutz im Unterschwellenbereich neu geregelt.
Unterschwellenvergabe = Kein Rechtsschutz! Diese Gleichung gilt vielen Vergabestellen noch als Richtschnur im Hinblick auf die Frage, mit welcher Kritikalität ein Vergabeverfahren betrachtet werden sollte. Rasch kann dabei übersehen werden, dass Bietern auch in Unterschwellenvergaben der ordentliche Rechtsweg offensteht und selbst im Oberschwellenbereich der Verzicht auf eine Rüge oder ein Nachprüfungsverfahren einem späteren zivilrechtlichen Vorgehen nicht im Wege steht.
Beschluss Verg 30 / 19 vom 01.04.2020 zur Auslegung scheinbar eindeutiger Erklärungen von Bietern.
OLG Düsseldorf (01.04.2020, Verg 30 / 19) zu den Voraussetzungen einer Rüge. Beschlussbesprechung mit Praxishinweisen
Elektronische Unterstützung bei Nachprüfungsverfahren: Neues Modul in vergabe.NRW