Gebot der Losaufteilung: alles andere als ein alter Hut
Die Vergabekammer des Bundes hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die Grundzüge der losweisen Vergabe ebenso wie die Konsequenzen der Nichtbeachtung herausgearbeitet.
Die Vergabekammer des Bundes hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die Grundzüge der losweisen Vergabe ebenso wie die Konsequenzen der Nichtbeachtung herausgearbeitet.
Die Beschaffung der Luca-App in Mecklenburg-Vorpommern hatte ein vergaberechtliches Nachspiel: Ein Mitbewerber sah sich ebenfalls in der Lage, eine derartige Kontaktnachverfolgungs-App anzubieten und stellte deshalb einen Nachprüfungsantrag.
Der Beschluss einer Vergabekammer ergeht als Verwaltungsakt. Dessen Begründung erstreckt sich oftmals über viele Seiten und betrifft auch Sachverhaltsfeststellungen, Begründungsketten und nicht zuletzt rechtliche Ausführungen. Wird in einem Vergabeverfahren mehrfach ein Nachprüfungsantrag von demselben Bieter gestellt, kann die Frage erheblich werden, an welche Teile des rechtskräftigen Beschlusses die Instanzen gebunden sind. Diese auf den ersten […]
Eine Rahmenvereinbarung ermöglicht die flexible und effiziente Beschaffung. Ebenso kann der Einsatz zentraler Beschaffungsstellen zu einer deutlichen Entlastung der Auftraggeber führen. Kommt beides zusammen, wird es mitunter kompliziert.