Nachhaltige Beschaffung in Niedersachsen
nachhaltige Beschaffung: Niedersachsen führt Verwaltungsvorschriften ein, die ab dem 1. Dezember 2023 gelten.
nachhaltige Beschaffung: Niedersachsen führt Verwaltungsvorschriften ein, die ab dem 1. Dezember 2023 gelten.
KMU erfahren Hemmnisse in jeder Phase des Vergabeprozesses. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung. Untersucht wurden unter anderem die Stellungnahmen zum Vergabetransformationspaket.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. hat ein Impulspapier veröffentlicht, das aufzeigen soll, wie die öffentliche Hand Bauprojekte ausschreiben kann, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen.
Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung sind verpflichtet, bis 2026 mindestens 50 Prozent der Textilien mit Ausnahme von Sondertextilien nachhaltig zu beschaffen. Ein Stufenplan soll dabei unterstützen
Das Bundesumweltamt hat den Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software von 2019 überarbeitet.
Das Bundesumweltamt hat seine Schulungsskripte zur nachhaltigen Beschaffung überarbeitet. Sie berücksichtigen nun auch aktuelle Neuregelungen wie die AVV Klima und das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz.
Bereits seit Mai ist eine neue Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft, die umfangreiche Vorgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge umfasst.
Die digitale Transformation des Vergabeprozesses muss die Kommunen mitnehmen, so Annette Schmidt vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen wird den Transformationsprozess zur Treibhausgasneutralität mit seinem Einkaufsvolumen von rund 60 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sieht das kürzlich beschlossene Klimaschutzpaket des Landes vor.
Das Umweltbundesamt setzt seine Reihe von fachspezifischen Beschaffungsleitfäden fort. Der neueste Leitfaden unterstützt die Beschaffung emissionsarmer Möbel.
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes beschlossen. Demnach sollen bestimmte synthetische Kraftstoffe bei der öffentlichen Beschaffung von LKW und Bussen künftig nicht mehr als klimafreundlich angerechnet werden können.
Lösungen zur Rückverfolgbarkeit von Lieferketten können die Nachweisführung bei der nachhaltigen Beschaffung erleichtern.