Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026
Zum ersten Januar 2026 steigt der steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das hat Auswirkungen auf die Tariftreue- und Vergaberegelungen einiger Bundesländer.
Zum ersten Januar 2026 steigt der steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das hat Auswirkungen auf die Tariftreue- und Vergaberegelungen einiger Bundesländer.
Das Bundesland Bremen hat beschlossen, den Landesmindestlohn zum 1. April 2021 von 11,13 Euro auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Der rot-grün-rote Senat will damit ein Zeichen für faire Entlohnung setzen.
Brandenburg und Sachsen streben Erhöhungen ihrer jeweiligen Vergabemindestlöhne an.
Der forum vergabe e.V. hat seine Übersicht zu den in den Bundesländern geltenden Tariftreue- und Vergabegesetzen aktualisiert.