Mecklenburg-Vorpommern: Kritik an Tariftreue
Das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern reagiert auf Kritik des Städte- und Gemeindetags am Tariftreue- und Vergabegesetz.
Das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern reagiert auf Kritik des Städte- und Gemeindetags am Tariftreue- und Vergabegesetz.
Vergaberecht: Dieser Mindestlohn gilt in Mecklenburg-Vorpommern bei öffentlichen Aufträgen seit dem 1. Januar 2024.
Regionale Wertschöpfung stärken, gute Bezahlung sichern: Die Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern am 25. April auf den Weg gebracht. Update: Wie dem Entwurf zu entnehmen ist, soll das Zwei-Umschlag-Verfahren eingeführt werden.
Wenige Wochen nach Zuschlag steht die Vergabeplattform für Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, kündigte an, die Vergabe von öffentlichen Aufträgen künftig an die Zahlung von Tariflohn oder tarifgleichem Lohn zu knüpfen. Damit bekräftigte sie ein entsprechendes Vorhaben im jüngst beschlossenen Koalitionsvertrag von SPD und Linkspartei.
cosinex hat den Zuschlag für den Aufbau eines interkommunalen E-Vergabesystems erhalten. Der Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) setzt künftig auf den Vergabemarktplatz und das Vergabemanagementsystem der cosinex für seine rund 90 Mitgliedskommunen.
Eine Verwaltungsvorschrift in Mecklenburg-Vorpommern erleichtert die Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der angespannten Gasversorgungslage.
Die Beschaffung der Luca-App in Mecklenburg-Vorpommern hatte ein vergaberechtliches Nachspiel: Ein Mitbewerber sah sich ebenfalls in der Lage, eine derartige Kontaktnachverfolgungs-App anzubieten und stellte deshalb einen Nachprüfungsantrag.
Mit einer Änderung des Vergabeerlasses wurde Abschnitt 1 der VOB/A in Kraft gesetzt.
Nachhaltigkeitsziele begleiten Einführung der UVgO in Mecklenburg-Vorpommern zum 01.01.2019
Zur Verwaltungsvorschrift „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten“ (Wertgrenzenerlass, WGE)