Mecklenburg-Vorpommern: Verfahrensverordnung ist in Kraft
Seit dem 15. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) gültig.
Seit dem 15. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) gültig.
Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern wollen in Zukunft gemeinsam Vergabeverfahren zur Beschaffung von Geräten und Fahrzeugen des Brand- und Katastrophenschutzes durchführen.
Das Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern reagiert auf Kritik des Städte- und Gemeindetags am Tariftreue- und Vergabegesetz.
Vergaberecht: Dieser Mindestlohn gilt in Mecklenburg-Vorpommern bei öffentlichen Aufträgen seit dem 1. Januar 2024.
Regionale Wertschöpfung stärken, gute Bezahlung sichern: Die Landesregierung hat den Entwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern am 25. April auf den Weg gebracht. Update: Wie dem Entwurf zu entnehmen ist, soll das Zwei-Umschlag-Verfahren eingeführt werden.
Wenige Wochen nach Zuschlag steht die Vergabeplattform für Kommunen und sonstige öffentliche Auftraggeber in Mecklenburg-Vorpommern.
cosinex hat den Zuschlag für den Aufbau eines interkommunalen E-Vergabesystems erhalten. Der Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) setzt künftig auf den Vergabemarktplatz und das Vergabemanagementsystem der cosinex für seine rund 90 Mitgliedskommunen.
Eine Verwaltungsvorschrift in Mecklenburg-Vorpommern erleichtert die Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der angespannten Gasversorgungslage.
Die Beschaffung der Luca-App in Mecklenburg-Vorpommern hatte ein vergaberechtliches Nachspiel: Ein Mitbewerber sah sich ebenfalls in der Lage, eine derartige Kontaktnachverfolgungs-App anzubieten und stellte deshalb einen Nachprüfungsantrag.
Mit einer Änderung des Vergabeerlasses wurde Abschnitt 1 der VOB/A in Kraft gesetzt.
Nachhaltigkeitsziele begleiten Einführung der UVgO in Mecklenburg-Vorpommern zum 01.01.2019
Zur Verwaltungsvorschrift „Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten“ (Wertgrenzenerlass, WGE)