Markterkundung: Alles, was Sie wissen müssen
Wer den Markt nicht kennt, schreibt an ihm vorbei aus. Die Markterkundung nach § 28 VgV und § 20 UVgO verschafft öffentlichen Auftraggebern vor dem Vergabeverfahren das nötige Marktwissen – von zulässigen Abfragen bis zur Dokumentation. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.










