Rheinland-Pfalz beantwortet Fragen zur Losvergabe
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Frühjahr Ausnahmen vom Losgrundsatz beschlossen. In einem Rundschreiben gibt das zuständige Ministerium ergänzende Hinweise.
Das Land Rheinland-Pfalz hat im Frühjahr Ausnahmen vom Losgrundsatz beschlossen. In einem Rundschreiben gibt das zuständige Ministerium ergänzende Hinweise.
Mit dem Festhalten am Vorrang der Losvergabe bei öffentlichen Aufträgen handelt die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages, so Prof. Dr. Eßig und Prof. Dr. Burgi.
Die Aufteilung in Lose ist ein Grundpfeiler des deutschen Vergaberechts. Wann sind Ausnahmen zulässig und wie entwickelt sich die Rechtslage? Dieser Beitrag bietet einen Überblick über Regeln, Rechtsprechung und aktuelle Reformbestrebungen.
Das Europäische Parlament hat am Dienstag eine Entschließung zur öffentlichen Beschaffung verabschiedet. Sie sieht eine Stärkung des Losgrundsatzes vor.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung betont, dass die geplanten Infrastrukturinvestitionen eine Beibehaltung der bewährten mittelstandsfreundlichen Losvergabe erfordern.
Am 29. Mai hat das Kabinett das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen. Es sieht beträchtliche Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in diesem Bereich vor.
Norbert Dippel erläutert anhand einer Entscheidung der VK Bund, wie eine Generalunternehmervergabe rechtssicher begründet werden kann.
Ein im Auftrag der Kammern und Verbände der planenden Berufe erstelltes Rechtsgutachten nimmt das so genannte alternative Beschaffungskonzept bei der gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen in den Blick.
Eine unterbliebene Losaufteilung kann auch noch nach Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Das zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den wir in diesem Beitrag vorstellen.
In unserer Interviewreihe zum Vergabesymposium sprechen wir mit Prof. Dr. Martin Burgi, Ludwig-Maximilians-Universität München und Beirat der cosinex GmbH. Sein Fachvortrag behandelt die Frage, wie es mit der Losvergabe weitergeht.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat im Rahmen eines jüngeren Beschlusses (vom 07.01.2021, 54 Verg 6 / 20) wesentliche Grundsätze für die ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswertes dargestellt.
Die Bundesregierung beabsichtigt, das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV durch dessen Streichung beizulegen.