Zuschlag, auch wenn der Leistungstermin nicht mehr haltbar ist? – BGH mit Grundsätzlichem zum Vertragsschluss
Was, wenn bereits zum Zeitpunkt des Zuschlags feststeht, dass der geplante Leistungstermin nicht mehr einzuhalten ist?
Was, wenn bereits zum Zeitpunkt des Zuschlags feststeht, dass der geplante Leistungstermin nicht mehr einzuhalten ist?