Hamburg streicht Schriftformerfordernisse
Im Rahmen ihrer Aktivitäten zum Bürokratieabbau hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine Änderung am Hamburgischen Vergabegesetz vorgenommen.
Im Rahmen ihrer Aktivitäten zum Bürokratieabbau hat die Freie und Hansestadt Hamburg eine Änderung am Hamburgischen Vergabegesetz vorgenommen.
Auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, hat der Senat den Berliner Vergabebericht 2024 beschlossen.
Im Herbst wurden in Sachsen, Thüringen und Brandenburg neue Landtage gewählt. Inzwischen liegen in allen drei Ländern Koalitionsverträge vor, die jeweils auch vergaberechtliche Vorhaben umfassen.
Der Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags hat seine Beschlussempfehlung zur Änderung des Landesvergabegesetzes abgegeben. Der Landtag soll demnach dem Regierungsentwurf mit lediglich einer Ergänzung zustimmen.
Das Landesvergabegesetz Schleswig-Holsteins gilt auch für Zuwendungsempfänger, die für bestimmte Vorhaben Zuwendungen von über 50 % aus staatlichen Mitteln erhalten. Dies will das Wirtschaftsministerium ändern,
Der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig hat sich zur Reform des sächsischen Vergabegesetzes geäußert. Der laufende Gesetzgebungsprozess solle als Grundlage für eine Gesetzesnovelle in der nächsten Wahlperiode dienen.
Der Gesetzentwurf für das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) hat den Berliner Senat in der ersten Runde passiert.