Dortmund fordert Rücksichtnahme auf Wertvorstellungen bei öffentlichen Aufträgen
Die Stadt Dortmund will Werte wie Vielfalt und Toleranz auch bei städtischen Aufträgen beachtet wissen.
Die Stadt Dortmund will Werte wie Vielfalt und Toleranz auch bei städtischen Aufträgen beachtet wissen.
Bayern und Rheinland-Pfalz haben Vergabeerleichterungen zur Versorgung mit Energie erlassen.
cosinex hat den Zuschlag für den Aufbau eines interkommunalen E-Vergabesystems erhalten. Der Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) setzt künftig auf den Vergabemarktplatz und das Vergabemanagementsystem der cosinex für seine rund 90 Mitgliedskommunen.
Die Stadt Neumünster organisiert ihre Beschaffungs- und Vergabevorgänge anhand einer eigens erstellten Richtlinie. Sie wurde bereits im Rahmen eines Landeswettbewerbs ausgezeichnet und erfreut sich bundesweiter Nachfrage.
Der Mannheimer Gemeinderat hat beschlossen, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in die städtische Vergabepraxis von Waren- und Dienstleistungen aufzunehmen. Entsprechende Kriterien sollen mit mindestens 30 Prozent gewichtet werden.
Die Bundesstadt Bonn hat jüngst als erste deutsche Kommune die Voraussetzungen geschaffen, um ab sofort Bürgschaftsurkunden digital zu akzeptieren und damit auch das letzte Teilstück ihres städtischen Beschaffungsprozesses digitalisiert.
Das plant die schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat ein Positionspapier verabschiedet, welches drei Kernforderungen bei der Konzessionsvergabe im Energiebereich an die neue Bundesregierung richtet.
Mit dem Leitfaden Auslaufende Konzessionsverträge stellt der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine Hilfestellung für die kommunale Praxis zur Verfügung. Die 36seitige Handreichung wurde jüngst aktualisiert und wird in nunmehr vierter Auflage kostenlos zum Download angeboten.
Straßenbeleuchtung besitzt erhebliches Einsparpotenzial an CO2 und Betriebskosten. Wie man es birgt, zeigt eine aktuelle Dokumentation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Die „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen“ wurden aktualisiert.
Ab sofort nimmt die Stadt Bonn Angebote auch für Ausschreibungen bei Bauleistungen ausschließlich elektronisch entgegen.