§ 108 GWB: Wann öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit kein Vergabeverfahren braucht
Ob gemeinsame IT-Systeme, Eigengesellschaften oder Abfallentsorgung im Verbund: § 108 GWB bestimmt, wann öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit ohne Vergabeverfahren zulässig ist. Das seit dem 1. Juli 2026 geltende Vergabebeschleunigungsgesetz präzisiert die Vorschrift und schafft neue Spielräume – vor allem für gemeinsam getragene Gesellschaften und die Verwaltungsdigitalisierung. Öffentliche Auftraggeber arbeiten täglich mit anderen öffentlichen Stellen zusammen: Kommunen betreiben […]










