Nordrhein-Westfalen: Kommunale Vergabegrundsätze verlängert
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert den Runderlass zur Anwendung und Umsetzung des kommunalen Vergaberechts um ein weiteres Jahr.
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert den Runderlass zur Anwendung und Umsetzung des kommunalen Vergaberechts um ein weiteres Jahr.
Das plant die schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung.
Die „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen“ wurden aktualisiert.
Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) konkretisiert in Baden-Württemberg das Landesvergabegesetz.
NRW hat die UVgO für Kommunen mit Wirkung zum 15.09.2018) in Kraft gesetzt.
Mit der Veröffentlichung der aktualisierten Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) im Ministerialblatt trat die UVgO auch für die Vergabestellen der Landesverwaltung in Nordrhein-estfalen in Kraft.