Nordrhein-Westfalen: Kommunale Vergabegrundsätze verlängert
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert den Runderlass zur Anwendung und Umsetzung des kommunalen Vergaberechts um ein weiteres Jahr.
Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert den Runderlass zur Anwendung und Umsetzung des kommunalen Vergaberechts um ein weiteres Jahr.
Das plant die schwarz-grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen zu Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung.
Die „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen“ wurden aktualisiert.
Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) konkretisiert in Baden-Württemberg das Landesvergabegesetz.
NRW hat die UVgO für Kommunen mit Wirkung zum 15.09.2018) in Kraft gesetzt.