Bayerisches Innenministerium gibt Hinweise zur Anwendung der geänderten HOAI
Die Neufassung der Verordnung schreibt keine verbindlichen Regelungen zur Höhe der Honorare mehr fest.
Die Neufassung der Verordnung schreibt keine verbindlichen Regelungen zur Höhe der Honorare mehr fest.
Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Erlass zur Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure veröffentlicht.
Im Bestreben, die Situation im Binnenmarkt auch für die sogenannten freien Berufe zu verbessern, stehen die gesetzlichen wie quasi-gesetzlichen Vergütungsregelungen der freien, kammerorganisierten Berufe im Fokus der EU-Kommission.
Sind die Mindest- und Höchstpreise der HOAI europarechtswidrig?