Vergaberecht in Hessen: HVTG, Wertgrenzen und Vergabeerlass im Überblick
In Hessen können Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro und Bauleistungen bis 750.000 Euro direkt beauftragt werden. Oberhalb dieser Grenzen greift bis zum EU-Schwellenwert das novellierte Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz, das seit dem 25. Juni 2026 gilt. Tariftreue und Kontrollen greifen dagegen schon über 20.000 Euro; für Bauleistungen wird die Präqualifikation Tarif verpflichtend (Übergangsregelung bis 24. Dezember 2026).





