Wann dürfen zwei Hauptangebote abgegeben werden?
Die Abgabe zweier Hauptangebote ist zulässig, wenn sie sich in technischer Hinsicht und nicht nur im Preis unterscheiden.
Die Abgabe zweier Hauptangebote ist zulässig, wenn sie sich in technischer Hinsicht und nicht nur im Preis unterscheiden.
Ein Urteil des BGH (v. 29.11.2016 – X ZR 122/14) befasst sich mit der Frage, ob bei einer zeitversetzten elektronischen Einreichung eines zweiten Angebotes immer davon auszugehen sei, dass es sich um die Abgabe von zwei Hauptangeboten handelt. Für die Praxis besonders relevant ist der Umstand, dass der BGH sich differenziert auch mit der Abgrenzung […]