Verbundene Unternehmen ausschließen: Aktueller Beschluss sorgt für Klarheit
Der Ausschlussgrund „verbundenes Unternehmen“ ist im Katalog der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB nicht enthalten. Der Vergabesenat bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht hat einen belastbaren Weg aufgezeigt, um dennoch einen Ausschluss vergaberechtskonform zu begründen.