Unsere Abhängigkeit von den globalen Lieferketten ist erheblich. Das hat bereits die Corona-Krise gezeigt und der Krieg in der Ukraine führt es besonders schmerzhaft vor Augen. Öffentliche Auftraggeber suchen aus guten Gründen Wege, um die daraus folgenden Risiken zu minimieren.
Dabei stellt sich die Frage, ob es zulässig wäre, einen Wirtschaftlichkeitsbonus für den Nachweis einer geschlossenen Lieferkette in der Europäischen Union, in den GPA-Unterzeichnerstaaten und in der Freihandelszone der Europäischen Union zu gewähren. Hierzu hat der Vergabesenat bei dem OLG Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss (vom 01.12.2021, VII – Verg 55 / 20) Stellung genommen. Den gesamten Artikel lesen…