EuGH: Kein Anspruch auf Anhörung vor der endgültigen Rangfolge im Planungswettbewerb
Wer im Planungswettbewerb leer ausgeht, möchte dem Preisgericht gern erklären, was es übersehen hat. Der Europäische Gerichtshof schließt diesen Weg: Teilnehmer haben keinen Anspruch darauf, vor der endgültigen Rangfolge angehört zu werden. Ein weitergehendes Anhörungsrecht folgt auch aus dem allgemeinen unionsrechtlichen Recht auf Anhörung nicht.




