Wie kleinschrittig eine Angebotsabgabe unterteilt werden kann und wann der Zugang einer Angebotsdatei wirklich vollständig erfolgt ist, beleuchtet Norbert Dippel in dieser Beschlussbesprechung.
Selbstverständlich gilt auch für elektronische Angebote die „normale“ Angebotsfrist. Dabei wird der Schlusstermin für den Eingang der Angebote zumeist mit einer nach Tagen und einer bestimmten Uhrzeit benannten Frist festgelegt. Der Frage, wann beispielsweise eine Frist wie 16.12.2021 10:00 Uhr verstrichen ist, werden zumeist keine weiteren Gedanken gewidmet.
Gerade im Kontext elektronischer Angebote kann es rasch zu Zweifelsfragen kommen, wann das Angebot auf der elektronischen Plattform vollständig eingegangen ist. Dieser Frage hat sich nunmehr die Vergabekammer Südbayern in einem kürzlich ergangenen Beschluss vor dem Hintergrund einer technischen Besonderheit auf einer Vergabeplattform gewidmet (Beschluss vom 15.11.2021, 3194. Z 3 – 3 – 01 – 21 – 20). Den gesamten Artikel lesen…