Bei EU-weiten Ausschreibungen ist die Vorinformation vor Zuschlagserteilung pflichtig, in vielen Bundesländern im nationalen Bereich ebenfalls. Hierdurch kann es zu Beschwerden unterlegener Bieter wie auch zu abträglichen Vergabekammerentscheidungen kommen.
Da die entsprechenden Inhalte in der Vergabeakte jedoch bereits genehmigt und abgeschlossen sind, konnten sie bislang nicht mehr geändert werden. Das ändert sich mit der Version 9.9 des Vergabemanagementsystems (VMS). Den gesamten Artikel lesen…