Der Paradigmenwechsel im kommunalen Vergabewesen
Seit dem 1. Januar 2026 müssen nordrhein-westfälische Kommunen im Unterschwellenbereich keine vergaberechtlichen Verfahrensvorschriften mehr anwenden. Andreas Belke analysiert die wichtigsten Veränderungen und Fallstricke, die trotz neuer Freiheit bleiben.




