Nordrhein-Westfalen: Vorläufige Bestimmungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in NRW vorläufige Bestimmungen, die das Finanzministerium am 1. Dezember bekanntgab.
Die Version 10.3 des cosinex Vergabemanagementsystems (VMS) umfasst Neuerungen im Modul Kriterienkatalog, bei den elektronischen Vergabeverfahren mit Verhandlungsrunden im Bereich „Sonstige“ sowie für unsere Nutzer in Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Mit der Version 9.9 des Vergabemanagementsystems kann in einzelnen Bereichen bei neu angelegten Vergabeakten eine „Überarbeitung“ begonnen werden, wie sie bereits aus den Verfahrensangaben bekannt ist.
Rheinland-Pfalz hat zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Krise die Auftragswertgrenzen angehoben.