Keine automatische Rückforderung wegen Fehlern bei der Vergabe
Dr. Martin Schellenberg nimmt ein Urteil des OVG Schleswig mit erheblichen Auswirkungen auf die Praxis der Zuwendungskontrolle in den Blick.
Dr. Martin Schellenberg nimmt ein Urteil des OVG Schleswig mit erheblichen Auswirkungen auf die Praxis der Zuwendungskontrolle in den Blick.
Selbstverständlich prüft jeder Bieter die Ausschreibungsunterlagen im Rahmen der Angebotsbearbeitung. Welche Pflichten treffen ihn, wenn er auf Unklarheiten oder Widersprüche stößt und welche Rechtsfolgen hat dies? Hierzu hat das OLG Celle kürzlich ausführlich Stellung genommen.