Pflichten des Auftraggebers bei fakultativen Ausschlussgründen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) betont in einem aktuellen Urteil einmal mehr die Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers für die Durchführung von Vergabeverfahrens.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) betont in einem aktuellen Urteil einmal mehr die Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers für die Durchführung von Vergabeverfahrens.
Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV „braucht“ das in Aussicht genommene Auftragsvolumen einer Rahmenvereinbarung in der Bekanntmachung nicht abschließend festgelegt zu werden.
EuGH: Bis zur Entscheidung über die Rechtswirksamkeit eines Ausschlusses können Bieter Verstöße rügen
Ist auch ein nicht autorisierter Unterauftragnehmereinsatz eine derartige Schlechtleistung und kann sogar ein anderer öffentlicher Auftraggeber seine Ausschlussentscheidung darauf stützen? Hierzu hat der EuGH Stellung genommen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Erlass zur Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure veröffentlicht.
EuGH: Vergaberecht gilt nicht für Notfall-Rettungsdienstleistungen durch gemeinnützige Organisationen
EuGH C-216/17: Ist in der Ausschreibung eines Rahmenvertrags das größtmögliche Auftragsvolumen zu veröffentlichen?
„Ausschreibungsfrei“ bedeutet nicht zwangsläufig „vergaberechtswidrig“. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Inhouse-Vergabe oder die ausschreibungsfreien Möglichkeiten des Leistungsaustausches zwischen Öffentlichen Auftraggebern, sondern auch – in Teilen – für die Bereiche, die Beschaffungen im Kontext der nationalen Sicherheitsinteressen tangieren.