Dürfen sich Drittstaatenunternehmen auf das EU-Vergaberecht berufen?
Norbert Dippel stellt einen aktuellen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs und seine Wechselwirkung mit bisheriger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vor.
Norbert Dippel stellt einen aktuellen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs und seine Wechselwirkung mit bisheriger Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vor.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) betont in einem aktuellen Urteil einmal mehr die Verantwortung des öffentlichen Auftraggebers für die Durchführung von Vergabeverfahrens.
Die Bundesregierung beabsichtigt, das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV durch dessen Streichung beizulegen.
Die EU hält das Datenschutzniveau in den USA für ausreichend.
Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV „braucht“ das in Aussicht genommene Auftragsvolumen einer Rahmenvereinbarung in der Bekanntmachung nicht abschließend festgelegt zu werden.
EuGH: Bis zur Entscheidung über die Rechtswirksamkeit eines Ausschlusses können Bieter Verstöße rügen
Ist auch ein nicht autorisierter Unterauftragnehmereinsatz eine derartige Schlechtleistung und kann sogar ein anderer öffentlicher Auftraggeber seine Ausschlussentscheidung darauf stützen? Hierzu hat der EuGH Stellung genommen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Erlass zur Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure veröffentlicht.
Im Bestreben, die Situation im Binnenmarkt auch für die sogenannten freien Berufe zu verbessern, stehen die gesetzlichen wie quasi-gesetzlichen Vergütungsregelungen der freien, kammerorganisierten Berufe im Fokus der EU-Kommission.
Die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, unterliegt nicht der Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße.
EuGH: Vergaberecht gilt nicht für Notfall-Rettungsdienstleistungen durch gemeinnützige Organisationen
Sind die Mindest- und Höchstpreise der HOAI europarechtswidrig?