§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV ist gestrichen
Die Bundesregierung beabsichtigt, das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV durch dessen Streichung beizulegen.
Die Bundesregierung beabsichtigt, das laufende Vertragsverletzungsverfahren wegen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV durch dessen Streichung beizulegen.
Die EU hält das Datenschutzniveau in den USA für ausreichend.
Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV „braucht“ das in Aussicht genommene Auftragsvolumen einer Rahmenvereinbarung in der Bekanntmachung nicht abschließend festgelegt zu werden.
EuGH: Bis zur Entscheidung über die Rechtswirksamkeit eines Ausschlusses können Bieter Verstöße rügen
Ist auch ein nicht autorisierter Unterauftragnehmereinsatz eine derartige Schlechtleistung und kann sogar ein anderer öffentlicher Auftraggeber seine Ausschlussentscheidung darauf stützen? Hierzu hat der EuGH Stellung genommen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bauen und Heimat hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Erlass zur Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure veröffentlicht.
Im Bestreben, die Situation im Binnenmarkt auch für die sogenannten freien Berufe zu verbessern, stehen die gesetzlichen wie quasi-gesetzlichen Vergütungsregelungen der freien, kammerorganisierten Berufe im Fokus der EU-Kommission.
Die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, unterliegt nicht der Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße.
EuGH: Vergaberecht gilt nicht für Notfall-Rettungsdienstleistungen durch gemeinnützige Organisationen
Sind die Mindest- und Höchstpreise der HOAI europarechtswidrig?
EuGH C-216/17: Ist in der Ausschreibung eines Rahmenvertrags das größtmögliche Auftragsvolumen zu veröffentlichen?
„Ausschreibungsfrei“ bedeutet nicht zwangsläufig „vergaberechtswidrig“. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Inhouse-Vergabe oder die ausschreibungsfreien Möglichkeiten des Leistungsaustausches zwischen Öffentlichen Auftraggebern, sondern auch – in Teilen – für die Bereiche, die Beschaffungen im Kontext der nationalen Sicherheitsinteressen tangieren.