EuGH bekräftigt: Kostenerstattung allein macht keine öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
Die vergaberechtsfreie Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern setzt eine echte Kooperation voraus – die bloße Beschaffung einer Leistung gegen Kostenerstattung genügt nicht. Ein Beschluss des EuGH bestätigt diese Linie.




