EU-Kommission legt ersten Überprüfungsbericht zur Drittstaatensubventionsverordnung vor
Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2026 ihren ersten Bericht über die Durchführung und Durchsetzung der Verordnung über drittstaatliche Subventionen an das Europäische Parlament und den Rat vorgelegt. Die Kommission bewertet das Instrument als zweckmäßig und sieht keinen Bedarf für strukturelle Änderungen, kündigt aber gezielte Verfahrensvereinfachungen an – auch für öffentliche Vergabeverfahren.








