Schon wieder: Fehler im Umgang mit mangelhaft ausgefüllten Angebotsschreiben
Erneut hat eine Vergabekammer den Ausschluss eines Angebots wegen unvollständigem Angebotsschreiben für unbegründet erklärt.
Erneut hat eine Vergabekammer den Ausschluss eines Angebots wegen unvollständigem Angebotsschreiben für unbegründet erklärt.
Warum die Angebotsabgabe via einfacher E-Mail auf allen Ebenen an den vergaberechtlichen Primärzielen scheitert.
Ab sofort nimmt die Stadt Bonn Angebote auch für Ausschreibungen bei Bauleistungen ausschließlich elektronisch entgegen.
BGH IX ZB 67/17: Fristablauf bei elektronischer Übermittlung. Wer verantwortet atypisch lange Übermittlungsdauer?
Werden elektronische Angebote abgegeben, tragen auch die Bieter eine erhebliche Verantwortung dafür, dass die softwaretechnischen Voraussetzungen eingehalten werden. Darauf hat die Vergabekammer Südbayern hingewiesen.
Mit der neuen Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen gibt der Freistaat nach Hamburg als zweites Bundesland die Anwendung der UVgO für alle staatlichen Auftraggeber bei Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte vor.
Wer haftet bei der E-Vergabe für Probleme bei der Angebotsabgabe?
VK Baden-Württemberg: Technische Schwierigkeiten des Auftraggebers dürfen nicht zu Lasten des Bieters gehen
Wie viele elektronische Angebote sind eingegangen? Jetzt mandantenseitig konfigurierbar