Die Wechselwirkungen zwischen einer Präqualifizierung und etwaigen weiteren Referenzen hat die Vergabekammer des Bundes in den Blick genommen. Norbert Dippel nimmt den Beschluss unter die Lupe.
Im Rahmen der Eignungsprüfung kommt den geforderten Referenzen oftmals eine entscheidende Bedeutung zu. Denn letztlich lässt ein erfolgreich abgearbeiteter vergleichbarer Auftrag vermuten, dass dieser Bieter auch den anstehenden Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers erfüllen wird.
Bei präqualifizierten Unternehmen besteht die Besonderheit, dass diese zur Erlangung der Präqualifikation schon Referenzen hinterlegt haben. Welche Folgen es hat, wenn auftragsspezifische Referenzen nicht explizit auch von den präqualifizierten Unternehmen abgefragt werden, hat die Vergabekammer des Bundes in einem jüngeren Beschluss (vom 06.04.2022, VK 2 – 26 / 22) herausgearbeitet. Den gesamten Artikel lesen…