Eignungskriterien
Eignungskriterien legen fest, ob ein Unternehmen grundsätzlich in der Lage ist, einen öffentlichen Auftrag auszuführen – bevor überhaupt geprüft wird, wessen Angebot das beste ist. Vergabestellen können Anforderungen an die berufliche Befähigung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die technische Kompetenz stellen, sind dabei aber an das Verhältnismäßigkeitsprinzip gebunden.





