Updates der cosinex Lösungen bringen weitere Verbesserungen bei der Handhabung von eForms
Auslieferung der Versionen 9.1 des cosinex Vergabemarktplatzes sowie 11.1 des cosinex Vergabemanagementsystems
Auslieferung der Versionen 9.1 des cosinex Vergabemarktplatzes sowie 11.1 des cosinex Vergabemanagementsystems
Das Land Berlin hat im Vergabeservice Berlin überarbeitete Formulare zur Verfügung gestellt, die durch eForms erforderlich wurden.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag eine Verordnung zugeleitet, mit der die Verweise in VgV und VSVgV auf die VOB/A angepasst werden.
Die Leitweg-ID wird nach eForms als organisationseigene Identifikationsnummer empfohlen. Wir erklären, was es damit auf sich hat.
Im Zuge der Umstellung auf eForms werden neue und zusätzliche Angaben in der Vergabebekanntmachung pflichtig, die Vergabestellen bei Bietern erfragen müssen. cosinex stellt hierfür eine neue Eigenerklärung zur Verfügung, die kostenfrei heruntergeladen werden kann.
Die Einführung der eForms macht umfangreiche Anpassungen an all unseren Lösungen erforderlich. Entsprechend liefern wir neben dem Vergabemarktplatz in der Version 9 auch ein Major Release des Vergabemanagementsystems aus, das VMS 11.
Mit dem neuen Major Release des cosinex Vergabemarktplatz haben wir uns das Ziel gesetzt, die durch eForms entstehenden Anforderungen rechtskonform umzusetzen, ohne dabei Kompromisse in der Nutzerführung und Bedienbarkeit einzugehen.
Mit der Einführung der eForms wird sich die Anzahl der in den Bekanntmachungen anzugebenden Informationen erhöhen. Heute richten wir den Blick auf die Angabe der Unternehmensgröße des Gewinners sowie auf die Angabe einer besonderen Eignung der Beschaffung.
Aufgrund der großen Nachfrage geben wir Nutzerinnen und Nutzern in zwei weiteren kostenfreien Webinaren einen exklusiven Überblick über die konkrete Umsetzung im cosinex Vergabemanagementsystem sowie in den Vergabeplattformen auf Basis unserer Lösung Vergabemarktplatz.
Zwei Wochen vor dem Stichtag, ab welchem eForms EU-weit pflichtig sind, hat das Bundesministerium des Inneren den Standard eForms-DE in zwei Versionen bekanntgemacht.
Am 25. Oktober werden eForms pflichtig. Was ihre Einführung für die Bekanntmachung von Aufträgen und Vergaben bedeutet, erläutern wir in diesem Beitrag.
Mitte Juni hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Änderungen der VOB/A bekanntgemacht. In einer erneuten Bekanntmachung werden diese Änderungen an einigen Stellen korrigiert.