eForms: „Auch für den Unterschwellenbereich wird ein eigener Standard erarbeitet“
Wie steht es um die Standardisierung der Vergabe? Annette Schmidt und Peter Büsing geben auf dem Vergabesymposium am 14. und 15. Mai einen Ausblick auf das Thema.
Wie steht es um die Standardisierung der Vergabe? Annette Schmidt und Peter Büsing geben auf dem Vergabesymposium am 14. und 15. Mai einen Ausblick auf das Thema.
Der Veröffentlichungsstandard eForms wird auch nach seiner Einführung am 25. Oktober 2023 kontinuierlich weiterentwickelt.
Der cosinex Vergabemarktplatz in der Version 9.3 bietet unter anderem eine PDF-Vorschaufunktion, die Unterstützung weiterer Ausschreibungsportale und eine verbesserte Abbildung des wettbewerblichen Dialogs.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin hat im Vergabeservice Berlin überarbeitete Formulare und Leitfäden eingestellt.
Auslieferung der Versionen 9.1 des cosinex Vergabemarktplatzes sowie 11.1 des cosinex Vergabemanagementsystems
Das Land Berlin hat im Vergabeservice Berlin überarbeitete Formulare zur Verfügung gestellt, die durch eForms erforderlich wurden.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag eine Verordnung zugeleitet, mit der die Verweise in VgV und VSVgV auf die VOB/A angepasst werden.
Die Leitweg-ID wird nach eForms als organisationseigene Identifikationsnummer empfohlen. Wir erklären, was es damit auf sich hat.
Im Zuge der Umstellung auf eForms werden neue und zusätzliche Angaben in der Vergabebekanntmachung pflichtig, die Vergabestellen bei Bietern erfragen müssen. cosinex stellt hierfür eine neue Eigenerklärung zur Verfügung, die kostenfrei heruntergeladen werden kann.
Die Einführung der eForms macht umfangreiche Anpassungen an all unseren Lösungen erforderlich. Entsprechend liefern wir neben dem Vergabemarktplatz in der Version 9 auch ein Major Release des Vergabemanagementsystems aus, das VMS 11.
Mit dem neuen Major Release des cosinex Vergabemarktplatz haben wir uns das Ziel gesetzt, die durch eForms entstehenden Anforderungen rechtskonform umzusetzen, ohne dabei Kompromisse in der Nutzerführung und Bedienbarkeit einzugehen.
Mit der Einführung der eForms wird sich die Anzahl der in den Bekanntmachungen anzugebenden Informationen erhöhen. Heute richten wir den Blick auf die Angabe der Unternehmensgröße des Gewinners sowie auf die Angabe einer besonderen Eignung der Beschaffung.