Angebotsabgabe per E-Mail verliert an Verbreitung
Die Angebotsabgabe per E-Mail wirkt aus der Zeit gefallen, wird in einigen Bundesländern aber nach wie vor praktiziert.
Die Angebotsabgabe per E-Mail wirkt aus der Zeit gefallen, wird in einigen Bundesländern aber nach wie vor praktiziert.
Überblick über zulässige Formvorschriften und Ausnahmetatbestände bei der E-Vergabe entsprechend § 38 Abs. 4 UVgO.
E-Mails sind als Kommunikationsmittel in Vergabeverfahren nicht ohne Risiken.
VK Südbayern (AZ: Z 3-3-3194-1-36-09/16): Bieter nach Änderungen der Vergabeunterlagen gesondert informierten
Vergabekammer des Bundes: Kommunikation mit Bewerbern und Bietern per E-Mail ist riskant.