Änderung der VOB/A zur Umsetzung der eForms
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bekanntgemacht.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bekanntgemacht.
Zwei befristete Ausnahmetatbestände der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen laufen zum Jahresende aus.
Zwei Monate vor der Bundestagswahl hat der Handwerksverband seine vergaberechtlichen Standpunkte gebündelt.
Am 13.11.18 hat der DVA Änderungen am 1. Abschnitt VOB/A, also für den Bereich Unterschwellenvergaben, beschlossen.
Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses hat den VOB/A-Entwurf in die Mitgliederbefragung gegeben