Ergänzungsband 2023 zur VOB eingeführt
Seit dem 1. Oktober sind mit dem VOB 2019 Ergänzungsband 2023 neue und überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen in Kraft.
Seit dem 1. Oktober sind mit dem VOB 2019 Ergänzungsband 2023 neue und überarbeitete Allgemeine Technische Vertragsbedingungen in Kraft.
Mitte Juni hatte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Änderungen der VOB/A bekanntgemacht. In einer erneuten Bekanntmachung werden diese Änderungen an einigen Stellen korrigiert.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) bekanntgemacht.
Zwei befristete Ausnahmetatbestände der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen laufen zum Jahresende aus.
Zwei Monate vor der Bundestagswahl hat der Handwerksverband seine vergaberechtlichen Standpunkte gebündelt.
Am 13.11.18 hat der DVA Änderungen am 1. Abschnitt VOB/A, also für den Bereich Unterschwellenvergaben, beschlossen.
Der Hauptausschuss Allgemeines des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses hat den VOB/A-Entwurf in die Mitgliederbefragung gegeben