EU-Kommission hält US-Datenschutzniveau für ausreichend
Die EU hält das Datenschutzniveau in den USA für ausreichend.
Die EU hält das Datenschutzniveau in den USA für ausreichend.
Laut einem aktuellen Beschluss der Vergabekammer Baden-Württemberg ist die Tochter eines US-Unternehmens aus Datenschutzgründen vom Vergabeverfahren auszuschließen. Letztinstanzlich wird das OLG Karlsruhe entscheiden.
Berlin hat Regelungen für die Abfrage personenbezogener Daten durch öffentliche Auftraggeber angepasst.
Die mit der DSGVO einhergehenden Regelungen müssen auch im Rahmen von Vergabeverfahren beachtet werden.
Die Themen Datenschutz und Datensicherheit spielen in der E-Vergabe eine bedeutende Rolle.
Im Rahmen von Ausschreibungen und Vergabeverfahren werden oft Referenzen und Ansprechpartner gefordert.