§ 108 GWB: Wann öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit kein Vergabeverfahren braucht
§ 108 GWB bestimmt, wann öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit vom Vergaberecht ausgenommen ist – von der klassischen Inhouse-Vergabe bis zur interkommunalen Kooperation. Das Vergabebeschleunigungsgesetz, das am 1. Juli 2026 in Kraft trat, präzisiert und erweitert die Vorschrift – im Kern durch eine gesetzliche Definition der Betrauung, die ausdrückliche Erstreckung der Inhouse-Voraussetzungen auf die gemeinsame Kontrolle, die Öffnung […]








