Vergabebeschleunigung und Nachhaltigkeitspflichten
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz können Bundesbehörden seit dem 1. Juli 2026 Leistungen bis 50.000 Euro netto ohne Vergabeverfahren als Direktauftrag beschaffen. Das Umweltbundesamt hat die Auswirkungen dieser Regelung auf die umweltfreundliche Beschaffung untersucht.










