Zum 01.04.2020 hat die EU-Kommission ihre Mitteilung „Leitlinien der Europäischen Kommission zur Nutzung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge in der durch die COVID-19-Krise verursachten Notsituation“ bekannt gemacht.
Als Ausgangspunkt stellt die Kommission fest, dass die COVID-19-Pandemie eine Gesundheitskrise ist, die schnelle und intelligente Lösungen und Flexibilität erfordert, wenn es darum geht, eine explodierende Nachfrage nach entsprechenden Waren und Dienstleistungen zu bewältigen, während bestimmte Lieferketten unterbrochen sind.
Die Kommission erläutert in den vorgenannten Leitlinien, welche Optionen und Flexibilisierungsmöglichkeiten im Rahmen des EU-Vergaberechts für die Beschaffung der zur Bewältigung der Krise erforderlichen Lieferungen, Dienstleistungen und Leistungen zur Verfügung stehen. Explizit wird auf die zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten und Ausnahmetatbestände (Direktvergabe, beschleunigte Vergabe aufgrund besonderer Dringlichkeit etc.) eingegangen. Den gesamten Artikel lesen…