Aufgrund der fortdauernden Corona-Pandemie hat das Wirtschaftsministerium des Landes Niedersachsen die erhöhten Wertgrenzen beibehalten und die Befristung nun vom 30.09.2020 bis zum 31.03.2021 verlängert. Mit der Verlängerung will man weiter den beobachteten negativen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie entgegengehen und öffentliche Aufträge möglichst schnell und leicht erteilen.
Wie bereits berichtet, hat das Land Niedersachsen die Wertgrenzen sowohl im Bereich der VOL/A also auch im Bereich der VOB verändert. Durch die Verlängerte Gültigkeit dieser Maßnahme gelten nun weiterhin die folgenden Wertgrenzen: