Ex-post-Transparenz im Vergabeverfahren: Ein Blick zum Nachbarn
Ein Fundstück aus Frankreich zeigt beispielhaft, wie die Verwendung öffentlicher Mittel lokal ansprechend bekannt gegeben werden kann.
Ein Fundstück aus Frankreich zeigt beispielhaft, wie die Verwendung öffentlicher Mittel lokal ansprechend bekannt gegeben werden kann.
Die Anfrage dürfte vielen Vergabestellen bekannt sein: Ein Informationsdienstleister begehrt – zum Teil mit Klageandrohung und gestützt auf vermeintliche presserechtliche Ansprüche – die Übermittlung nicht veröffentlichter Informationen zu Vergabeverfahren, wie z.B. den Namen des Auftragnehmers, die Auftragssumme, Anzahl der Bieter.
Das OLG Düsseldorf befasste sich dem Rechtsschutz bei Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
Das Amt für Veröffentlichungen der EU sah sich veranlasst, alle Partner offiziell vor Phishing-Versuchen zu warnen.
Urteil des BVerwG: Vergabestellen müssen Bekanntmachungen interessierten Informationsanbietern zur Verfügung stellen.