Vergabebeschleunigungsgesetz tritt am 1. Juli in Kraft
Nachdem Bundestag und Bundesrat das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen hatten, wurde es am 18. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt am 1. Juli in Kraft.
Nachdem Bundestag und Bundesrat das Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen hatten, wurde es am 18. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt am 1. Juli in Kraft.
Nachdem das Bundeskabinett Ende November den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen hat, wird das Vorhaben wohl am 20. Dezember im Bundesrat beraten.
Die Vergabestatistik weist nach wie vor keine vollständigen Daten auf. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag. Es gebe Hinweise darauf, dass nicht alle Auftraggeber alle Vergaben gemeldet haben.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat eine kleine Anfrage zum geplanten Bundestariftreuegesetz gestellt.
Bei der Ermittlung der Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter ist das Transparenzregister eine maßgebliche Quelle. GmbHs müssen seit dem 1. Juli 2023 ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Getan haben das nach Auskunft der Bundesregierung bislang knapp über 60 %.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 22. März die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) übersendet.
Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich am vergangenen Montag im Rahmen einer Expertenanhörung mit dem Entwurf des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes befasst. Zu den sieben geladenen Experten zählten auch der cosinex Syndikus, Fachanwalt für Vergaberecht und Autor des cosinex Blog, Norbert Dippel sowie zwei Mitglieder unseres Beirats, Prof. Dr. Martin Burgi und Prof. Dr. Michael Eßig.
Seit dem 2. August 2021 gilt der erste Referenzzeitraum für die Beschaffung von als sauber definierten Straßenfahrzeugen und Nutzfahrzeugen, einschließlich Bussen.