Lieferkettengesetz: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen droht
Am 11.6.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz, LkSG) angenommen. Unternehmen droht bei Verstoß der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre.