Bundeswehr-Beschaffung: Gesetz soll bis 2035 verlängert und erweitert werden
Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes. Das berichtet das Portal „Politico“ unter Berufung auf ein Eckpunktepapier.
Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes. Das berichtet das Portal „Politico“ unter Berufung auf ein Eckpunktepapier.
Noch vor der Sommerpause sollen zentrale Forderungen zu Vergabe und öffentlicher Beschaffung von der Bundesregierung beschlossen werden. Darauf verständigte sich die Koalition im Rahmen eines Sofortprogrammes.
Am Tag seiner Wahl durch den Deutschen Bundestag hat der Bundeskanzler per Organisationserlass das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) gebildet.
Nachdem das Bundeskabinett Ende November den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen hat, wird das Vorhaben wohl am 20. Dezember im Bundesrat beraten.
Mit ihrer Start-up-Strategie nimmt die Bundesregierung auch die öffentliche Beschaffung in den Blick. Im zweiten Fortschrittsbericht bescheinigt sie sich gute Erfolge.
Die Bundesregierung hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen, um das OZG-Änderungsgesetz zu retten. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zuvor abgelehnt.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag eine Verordnung zugeleitet, mit der die Verweise in VgV und VSVgV auf die VOB/A angepasst werden.
Vor rund einem Jahr hat die Bundesregierung ihre Start-up-Strategie auf den Weg gebracht, die auch die öffentliche Beschaffung und die Beschaffung von Innovation umfasst. Nach einem Jahr liegt ein erster Fortschrittsbericht vor.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 22. März die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) übersendet.
Die Bundesregierung hat einen Antrag des Bundesrats kommentiert – und überwiegend abschlägig beschieden.
Das Wettbewerbsregister ist kein öffentlich zugängliches Register. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage gewährt die Bundesregierung einen Einblick in die Zahl gelisteter Unternehmen.
In ihrer Digitalstrategie greift die Bundesregierung bekannte Zielsetzungen aus Öffentlicher Beschaffung und Vergabe erneut auf. Bei der Verwaltungsdigitalisierung plant man inzwischen mit einem „OZG 2.0“.