Leitmärkte im Vergabebeschleunigungsgesetz: Konkretisierung folgt per Verordnung
Das geplante Vergabebeschleunigungsgesetz soll den rechtlichen Rahmen für Leitmärkte bilden.
Das geplante Vergabebeschleunigungsgesetz soll den rechtlichen Rahmen für Leitmärkte bilden.
Eine Reform der Beschaffung für Verteidigung und Sicherheit gilt aus Sicht der Bundesregierung als besonders eilbedürftig. Am 22. Juli hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr beschlossen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit der Erstellung einer neuen Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung begonnen.
Das Bundeskabinett hat am 30. Juli einen Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ unter Leitung von Philipp Amthor eingesetzt. Die Ampel hatte einen vergleichbaren Ausschuss ins Leben gerufen.
Wie vor wenigen Wochen im Rahmen eines Sofortprogramms angekündigt, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Vergaberechts beschlossen.
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Tariftreuegesetzes verabschiedet. Das Gesetz soll sicherstellen, dass bei der Ausführung von Bundesaufträgen tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewährt werden.
Noch vor der Sommerpause sollen zentrale Forderungen zu Vergabe und öffentlicher Beschaffung von der Bundesregierung beschlossen werden. Darauf verständigte sich die Koalition im Rahmen eines Sofortprogrammes.
Am Tag seiner Wahl durch den Deutschen Bundestag hat der Bundeskanzler per Organisationserlass das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) gebildet.
Nachdem das Bundeskabinett Ende November den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen hat, wird das Vorhaben wohl am 20. Dezember im Bundesrat beraten.
Mit ihrer Start-up-Strategie nimmt die Bundesregierung auch die öffentliche Beschaffung in den Blick. Im zweiten Fortschrittsbericht bescheinigt sie sich gute Erfolge.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 22. März die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) übersendet.
Die Bundesregierung hat einen Antrag des Bundesrats kommentiert – und überwiegend abschlägig beschieden.