Reform des Vergaberechts vom Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Entwurf zu einem Gesetz zur Transformation des Vergaberechts beschlossen.
Mit ihrer Start-up-Strategie nimmt die Bundesregierung auch die öffentliche Beschaffung in den Blick. Im zweiten Fortschrittsbericht bescheinigt sie sich gute Erfolge.
Gemeinsam mit dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 hat das Bundeskabinett bereits Mitte Juli eine so genannte „Wachstumsinitiative“ beschlossen.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat eine kleine Anfrage zum geplanten Bundestariftreuegesetz gestellt. Die Antworten der Bundesregierung liegen inzwischen vor.
Die Bundesregierung hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen, um das OZG-Änderungsgesetz zu retten. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zuvor abgelehnt.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag eine Verordnung zugeleitet, mit der die Verweise in VgV und VSVgV auf die VOB/A angepasst werden.
Vor rund einem Jahr hat die Bundesregierung ihre Start-up-Strategie auf den Weg gebracht, die auch die öffentliche Beschaffung und die Beschaffung von Innovation umfasst. Nach einem Jahr liegt ein erster Fortschrittsbericht vor.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 22. März die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) übersendet.
Die Bundesregierung hat einen Antrag des Bundesrats kommentiert – und überwiegend abschlägig beschieden.
Das Wettbewerbsregister ist kein öffentlich zugängliches Register. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage gewährt die Bundesregierung einen Einblick in die Zahl gelisteter Unternehmen.
In ihrer Digitalstrategie greift die Bundesregierung bekannte Zielsetzungen aus Öffentlicher Beschaffung und Vergabe erneut auf. Bei der Verwaltungsdigitalisierung plant man inzwischen mit einem „OZG 2.0“.
E-Marktplatz, zentraler Bekanntmachungsservice und die Stärkung innovativer Aspekte: Die Bundesregierung nimmt im Rahmen ihrer jüngst beschlossenen Start-up-Strategie auch die öffentliche Beschaffung in den Blick.