Vermittlungsausschuss befasst sich mit Onlinezugangsgesetz 2.0
Die Bundesregierung hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen, um das OZG-Änderungsgesetz zu retten. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zuvor abgelehnt.
Die Bundesregierung hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen, um das OZG-Änderungsgesetz zu retten. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zuvor abgelehnt.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag eine Verordnung zugeleitet, mit der die Verweise in VgV und VSVgV auf die VOB/A angepasst werden.
Vor rund einem Jahr hat die Bundesregierung ihre Start-up-Strategie auf den Weg gebracht, die auch die öffentliche Beschaffung und die Beschaffung von Innovation umfasst. Nach einem Jahr liegt ein erster Fortschrittsbericht vor.
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 22. März die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) übersendet.
Die Bundesregierung hat einen Antrag des Bundesrats kommentiert – und überwiegend abschlägig beschieden.
Das Wettbewerbsregister ist kein öffentlich zugängliches Register. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage gewährt die Bundesregierung einen Einblick in die Zahl gelisteter Unternehmen.
In ihrer Digitalstrategie greift die Bundesregierung bekannte Zielsetzungen aus Öffentlicher Beschaffung und Vergabe erneut auf. Bei der Verwaltungsdigitalisierung plant man inzwischen mit einem „OZG 2.0“.
E-Marktplatz, zentraler Bekanntmachungsservice und die Stärkung innovativer Aspekte: Die Bundesregierung nimmt im Rahmen ihrer jüngst beschlossenen Start-up-Strategie auch die öffentliche Beschaffung in den Blick.
Am 11.6.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettengesetz, LkSG) angenommen. Unternehmen droht bei Verstoß der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen. Das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz soll Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen und die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen stärken.
Verantwortungsvolle Datennutzung: Die Bundesregierung hat ihre Open Data-Strategie in Eckpunkten zusammengefasst.
Der 1. Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung offener Daten fällt eher ernüchternd aus.